Die Arbeitsstellenabsicherung erfolgt nach dem angefügten Verkehrszeichenplan. Die Fahrbahn wird im Rahmen der Maßnahme halbseitig gesperrt. Der fließende Verkehr wird über die Verwendung einer Lichtzeichenanlage gelenkt. Eine Mindestfahrbahnbreite von 3,00 Metern ist jederzeit aufrechtzuerhalten.
Für die Seelbacher Straße wird Tempo 30 km/h für die Dauer der Maßnahme angeordnet.
Die Arbeiten sind so auszuführen, dass eine Ver- und Entsorgung der angrenzenden Grundstücke jederzeit gewährleistet ist.
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