„Nachdem wir nun einiges investiert in die Sicherheit der Personen insbesondere der Schulkinder am Bahnsteig. U. a. hatten wir 6 Tage Sicherungspersonal unserer Sicherungsfirma, sowie 3-4 Tage zeitweise die interne DB Sicherheit sowie Personal von DB Station und Service vor Ort am Bahnsteig. Gestern mussten wir vor Ort feststellen, dass viele Schulkinder und auch Erwachsene meist sogar ältere Personen einfach über die Gleise laufen. Der Weg über den Campingplatz wird scheinbar kaum angenommen, um von einem Gleis zum anderen zu gelangen. Der erhoffte „Erziehungseffekt“ durch das Sicherungspersonal ist leider nicht eingetreten. Beim Ansprechen der Personen / Kinder sind wir auf Unverständnis gestoßen.
Grundsätzlich sind wir nicht verantwortlich für das falsche Verhalten der Kinder und Erwachsenen vor Ort und haben auch keine polizeiliche Befugnis. Dennoch ist es uns sehr wichtig hinsichtlich der Gefahren sensibilisieren, um schlimme Unfälle zu vermeiden.“ (Quelle: Mail DB Netze)
Das unerlaubte Betreten von Bahn- bzw. Gleisanlagen ist verboten und kann eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen. Bei einer konkreten Gefährdung des Eisenbahnbetriebs kann ein solcher Eingriff auch als Straftat mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren geahndet werden. (Quelle: Deutsche Bahn AG)