Während der Vollsperrung sind dauerhaft Stahlplatten vorzuhalten, um jederzeit einen Rettungseinsatz durch z.B. Feuerwehr oder Notarzt zu gewährleisten. Die Maßnahme hat dabei in zwei Abschnitten zu erfolgen, sodass der Kreuzungsbereich zur Borngasse dauerhaft freigehalten wird.
Die Arbeitsstelle darf ohne Aufhebung der Vollsperrung nicht verlassen werden. Vor Verlassen der Arbeitsstelle ist eine Fahrbahnmindestbreite von 3,00 Metern zu gewährleisten.
Der Arbeitsbeginn hat täglich nach 09:00 Uhr zu erfolgen.
Der Genehmigungsinhaber hat sicherzustellen, dass die Mülltonnen an Abfuhrtagen ohne Einschränkungen geleert werden können. Je nach Fortschritt der Arbeiten ist ein Mülltonnensammelplatz in der Borngasse einzurichten.
Den betroffenen Anwohnern sollte täglich, spätestens nach 17:00 Uhr, eine Durchfahrt zum jeweiligen Anwesen ermöglicht werden.