Im Gegensatz zu den Wahlen in den vergangenen Wahlperioden wurde zu dieser Wahl keine Kandidatenliste gemeldet, sodass die Stimmabgabe nach den Regeln der sogenannten Mehrheitswahl stattfindet.
Dies bedeutet, dass Ihnen in der Wahlkabine ein Wahlzettel ohne namentliche Vorschläge von Kandidaten oder Bewerbern vorliegen wird und sie als Wähler bis zu acht Wahlvorschläge eigenhändig auf den Wahlzettel eintragen dürfen/müssen.
Um Ihnen zumindest eine sichere Möglichkeit zu geben Kandidaten zu wählen, welche auch zur Übernahme eines Ratsmandates bereit sind dürfen wir Ihnen folgende Personen mitteilen, welche sich bereits heute zur Übernahme eines Ratsmandates bereit erklärt haben.
Die in der Anlage beigelegte Kandidatenliste dürfen Sie am Wahltag als Gedankenstütze zur Stimmabgabe von zuhause in das Wahllokal mitnehmen.
Eine Auslage und Verteilung der Kandidatenliste am Wahltag im Wahllokal durch die Gemeinde ist gem. den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes nicht möglich.
Sollten Sie sich für die Möglichkeit einer Briefwahl entscheiden können Sie am unkompliziertesten und in aller Ruhe Ihre Kandidatenliste für Ihre Kandidatenwahl zu Rate ziehen.