⚠️ Wichtige Information der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr wurde die Allgemeinverfügung zum Brandschutz bis einschließlich 02.09.2026 verlängert.

⚠️ Wichtige Information der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau

Folgendes ist im gesamten Gebiet der Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau verboten:

🔥 Offene Feuer und Grillfeuer im Wald, auf öffentlichen Flächen sowie auf Landwirtschafts- und Gartengrundstücken im Außenbereich.

🔥 Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle.

🎆 Das Zünden von Feuerwerkskörpern und anderer Pyrotechnik.

🚭 Das Wegwerfen brennender Zigaretten oder Streichhölzer.

Wichtig: Die Allgemeinverfügung gilt nicht für Grillfeuer auf privaten Eigentumsflächen im Innerortsbereich der Gemeinden und Städte. Dort ist Grillen weiterhin erlaubt. Es sind jedoch geeignete Brandschutzmaßnahmen zu treffen, damit sich ein Feuer nicht unkontrolliert entwickeln kann.

Bitte handeln Sie umsichtig und helfen Sie mit, Wald- und Flächenbrände zu vermeiden. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Allgemeinverfügung