Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken, Bäume und Sträucher | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Auch in den Städten und Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau sind auf Gehwegen und Straßen überhängende Äste und Sträucher immer wieder ein Ärgernis.

Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken, Bäume und Sträucher

Gerade Personen mit Kinderwagen, Kinder selbst, oder auch Rollstuhlfahrer sind oft gezwungen den Gehweg zu verlassen, weil Strauchwerk und Äste die Benutzung des Gehwegs nicht zulassen.

Die Verbandsgemeinde Bad Ems – Nassau weist deshalb alle Grundstücksbesitzer darauf hin, dass Rad- und Gehwege sowie die Fahrbahn in voller Breite dem (Fußgänger)-Verkehr zur Verfügung stehen müssen. Auch kann man immer wieder beobachten, dass Straßenlampen und wichtige Verkehrsschilder zugewachsen sind bzw. verdeckt werden, was ebenfalls zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führt.

Die Kommunen als Straßenbaulastträger appellieren daher an alle Grundstückseigentümer: Schneiden Sie Ihre Sträucher, Hecken und Bäume bis an die Grundstücksgrenze zurück. Bitte beachten Sie, dass Hecken nicht nur im unteren Bereich zurückgeschnitten werden müssen, sondern auch im oberen Bereich. Sorgen Sie durch ständigen Rückschnitt auch dafür, dass derlei Beeinträchtigungen im nächsten Jahr erst gar nicht entstehen können.

Beachten Sie folgende Hinweise:

· Schneiden Sie die Hecken, Bäume und Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen rechtzeitig soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und gefahrlos nutzen können und keine Sichtbehinderungen entstehen. Bedenken Sie dabei, dass bei Regenwetter der Grünbewuchs schwerer wird und dadurch noch weiter in den öffentlichen Verkehrsraum hineinhängt.

· Das Lichtraumprofil ist zu beachten, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen dürfen nicht bis zu einer Höhe von 2,50 Metern über Rad- bzw. Gehwege ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 Metern. Schneiden Sie im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos aus mehreren Metern Entfernung erkennbar sind.

Die Eigentümer haften für Unfälle und Schäden.

Der Außendienst der Verbandsgemeinde wird vermehrt Kontrollen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durchführen.

Verbandsgemeindeverwaltung Bad Ems – Nassau

Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister