Bei der „Deutsche Messwesen“ handelt es sich nicht um den bei uns grundzuständigen Messstellenbetreiber, sondern um einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Der grundzuständige Messstellenbetreiber in unserem Bereich ist die Syna GmbH.
Das Schreiben der „Deutsche Messwesen“ stellt somit ein kommerzielles Angebot dar. Es besteht keine Verpflichtung, aufgrund dieses Schreibens einen Vertrag abzuschließen oder tätig zu werden.
Beworben wird unter anderem eine mögliche finanzielle Entlastung von bis zu 131 Euro pro Jahr. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass diese Ersparnis nicht allein durch den Einbau eines Smart Meters entsteht. Voraussetzung für eine entsprechende Reduzierung der Netzentgelte nach § 14a EnWG ist unter anderem eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, beispielsweise eine Wärmepumpe, eine Wallbox, ein Batteriespeicher oder eine entsprechende Klimaanlage.
Auch die laufenden Kosten sollten beachtet werden. Nach Angaben der Verbraucherzentrale werden bei dem Angebot der Deutschen Messwesen für den Messstellenbetrieb 99 Euro pro Jahr berechnet. Je nach persönlicher Situation können die Kosten beim grundzuständigen Messstellenbetreiber niedriger sein.
Grundsätzlich schreitet der gesetzlich vorgesehene Ausbau intelligenter Stromzähler in Deutschland voran. Wenn für einen Haushalt im Rahmen des gesetzlichen Smart-Meter-Rollouts ein entsprechender Einbau erforderlich wird, informiert der zuständige Messstellenbetreiber die betroffenen Haushalte.
Unser Hinweis:Lassen Sie sich durch das Schreiben nicht unter Zeitdruck setzen. Prüfen Sie vor einem Vertragsabschluss, ob ein Smart Meter für Ihren Haushalt tatsächlich einen Vorteil bietet und welche laufenden Kosten entstehen.
Weitere ausführliche Informationen zu den aktuell versandten Schreiben finden Sie bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Verbraucherzentrale Niedersachsen